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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CATCHY Communications

Tamina Schuster Consulting UG (haftungsbeschränkt)

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der Tamina Schuster Consulting UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter dem Namen CATCHY Communications, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Auftraggebern, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere Social Media Management, Performance Marketing (inkl. Paid Social), Content-Produktion, Creator- und Influencer-Marketing sowie Beratungs- und Coaching-Leistungen im Bereich Social Media und digitales Marketing.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Verkehr (B2B). Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer gemäß § 14 BGB.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
 
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote und Kostenvoranschläge (KVA) des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung eines Angebots oder KVA durch den Auftraggeber zustande, z. B. per DocuSign oder vergleichbarem digitalen Signaturverfahren.
(2) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem unterzeichneten Angebot bzw. KVA. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, sofern sie nicht in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden nach Aufwand zusätzlich vergütet.
 
§ 3 Leistungsarten und Laufzeit
(1) Retainer-Verträge (laufende Leistungen): Retainer-Verträge werden entweder mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten oder auf unbestimmte Zeit geschlossen, je nach Vereinbarung im KVA.
(2) Jahresverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens 4 Wochen vor Vertragsende in Textform gekündigt werden.
(3) Unbefristete Retainer-Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(4) Projektverträge (einmalige oder zeitlich begrenzte Leistungen wie Video-Postproduktion, Content-Kampagnen, Strategieprojekte): Projektverträge sind nach Unterzeichnung des KVA für den Auftraggeber nicht kündbar. Die vollständige Projektvergütung wird unabhängig davon fällig, ob der Auftraggeber die Leistung abnimmt oder die Zusammenarbeit einseitig einstellt.
(5) Beratungs- und Coaching-Leistungen: Beratungs- und Coaching-Pakete gelten ebenfalls als Projektverträge im Sinne von Absatz 4. Nach Unterzeichnung des KVA ist keine Kündigung oder Rückerstattung möglich, unabhängig davon, ob alle vereinbarten Termine wahrgenommen werden.
 
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Zugänge (z. B. Social-Media-Accounts, Werbeanzeigenkonten) und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen durch verspätet bereitgestelltes Material, fehlende Informationen oder ausbleibende Freigaben seitens des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.
(3) Entsteht dem Auftragnehmer durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers nachweislicher Mehraufwand, kann dieser gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
 
§ 5 Werbebudgets und Mediakosten
(1) Werbebudgets für Paid Social (z. B. Meta Ads, TikTok Ads) sowie sonstige Mediakosten sind nicht im Honorar des Auftragnehmers enthalten und werden vom Auftraggeber separat getragen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ausreichend Budget im jeweiligen Werbeanzeigenkonto hinterlegt ist. Kampagnenunterbrechungen durch fehlendes Budget gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen nicht zur Kürzung des vereinbarten Honorars.
(3) Empfehlungen des Auftragnehmers zu Budgets sind unverbindlich. Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich über die Höhe der eingesetzten Werbebudgets.
 
§ 6 Creator- und Influencer-Marketing
(1) Im Rahmen von Creator- und Influencer-Marketing-Leistungen vermittelt oder koordiniert der Auftragnehmer die Zusammenarbeit mit Creators, Influencern oder UGC-Produzenten (nachfolgend „Creator“).
(2) Creator sind keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Inhalte, Verhalten, Verzögerungen oder Pflichtverletzungen seitens der Creator.
(3) Vergütungen für Creator (Produktplatzierungen, Kooperationshonorare, Sachleistungen) sind nicht im Honorar des Auftragnehmers enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Leistung, Reichweite oder den Erfolg von Creator-Kooperationen.
 
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder KVA. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Bei Projekten und Coaching-Paketen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrages vor Projektbeginn vereinbart werden. Der Restbetrag wird nach Abschluss der Leistung oder gemäß der im KVA festgelegten Zahlungsstruktur fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) sowie eine Pauschale von 5,00 EUR pro Mahnung zu berechnen.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern der Gegenanspruch nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
 
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Inhalte (Texte, Grafiken, Videos, Konzepte, Strategien, Redaktionspläne u.ä.) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten für die vereinbarten Zwecke und Plattformen ein. Eine Weiterübertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung der Inhalte vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken zu nennen und Arbeitsproben im Portfolio zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
 
§ 9 Bereitstellung von Materialien
(1) Stellt der Auftraggeber Materialien (z. B. Logos, Fotos, Videos, Markenguidelines) zur Verfügung, sichert er zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen, und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
(2) Eine Prüfung bereitgestellter Materialien auf Rechtmäßigkeit durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
 
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Preisstrukturen und Strategien – geheim zu halten und nicht ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus und erlischt drei Jahre nach Vertragsbeendigung.
 
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen, Sperrungen oder Algorithmensänderungen durch Plattformbetreiber (z. B. Meta, TikTok, LinkedIn) sowie für Inhalte auf Drittplattformen.
(4) Es wird keine Haftung für das Erreichen bestimmter Reichweiten, Follower-Zahlen, Engagement-Werte, ROAS-Ziele oder sonstiger KPIs übernommen, soweit keine ausdrückliche schriftliche Garantie vereinbart wurde.
 
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter catchy-communications.com.
 
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Buxtehude, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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